Brisante Stellungnahme für Deutschen Bundestag / Pharmakologe: „Gesetzgeber sollte Verbreitung von E-Zigaretten fördern“
Deutliche Worte findet der Pharmakologe Prof. Dr. Bernhard-Michael Mayer: „Eine verantwortungsvolle Gesundheitspolitik müsste Raucher zum Umstieg auf E-Zigaretten motivieren“ – und nicht über Verbote oder Strafsteuern debattieren. Mayer, Institutsleiter für Pharmazeutische Wissenschaften der Universität Graz ist als Experte im Deutschen Bundestag geladen – und seine vorab veröffentlichte Stellungnahme ist eine deutliche Kritik an den E-Zigaretten-Gegner. Nicht nur, dass Professor Mayer weder Gefahren für den Dampfer noch für dessen Mitmenschen (Stichwort „Passivrauchen“) sieht – er bescheinigt den E-Zigaretten zudem „ein historisch einzigartiges Potential zur Tabakprävention“. Erstmals ständen Rauchern „eine funktionierende Alternative für den Ausstieg aus dem Tabakkonsum zur Verfügung“. Um dieses Potential auszuschöpfen, so Mayer, sollte „der Gesetzgeber Maßnahmen ergreifen, um die Motivation zum Umstieg zu erhöhen und die Entwicklung und Verbreitung attraktiver E-Zigaretten zu fördern.“
Man darf sehr gespannt sein auf die Anhörung vor dem Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestags am kommenden Mittwoch (17.2.). Zumal Mayer Auszüge aus den „mittlerweile zahlreich publizierten Belege für die gesundheitlichen Vorteile von E-Zigaretten im Vergleich zu Tabakzigaretten“ vortragen wird. Hintergrund ist die geplante Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (EUTPD2) in nationales Recht, die derzeit vorbereitet wird. Mayer spricht sich dabei ganz klar für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie aus und warnt vor einem nationalen Sonderweg in Deutschland. „Die Erweiterung der Regulierung auf nikotinfreie E-Zigaretten und Nachfüllbehälter ist sachlich nicht begründet“, so Mayer. Das hieße nämlich, dass auch „Propylenglykol oder Glycerin aus Drogerien oder dem Landwirtschaftsbedarf den Bestimmungen des Tabakgesetzes unterliegen“, sagt Mayer. Er mahnt den deutschen Gesetzgeber vielmehr zur Zurückhaltung bei geplanten Verboten oder Einschränkungen: „In Anbetracht der gesundheitlichen Vorteile von E-Zigaretten und der Tatsache, dass weltweit bisher noch niemand durch die Inhalation von E-Zigaretten-Aerosol nennenswert geschädigt wurde, wäre in diesem Fall wohl das Nicht-Tätigwerden im Sinne der Gesundheitsvorsorge.“
Nur Tabakrauch hat tödliche Erkrankungen zur Folge
Mayer verweist zudem auf Experten, die das Risiko von E-Zigaretten mit etwa fünf Prozent des Risikos von Tabakzigaretten beziffern. Diese Risikoabschätzung war im Übrigen die Grundlage für die positive Einschätzung der britischen Gesundheitsbehörde Public Health England. „Es ist klar belegt, dass die Risiken durch E-Zigaretten im Vergleich zur klassischen Tabakzigarette sehr gering sind.“ E-Zigaretten führten allenfalls zu allergischen Reaktionen oder leichter Reizung der Atemwege, während Tabakrauch tödliche Erkrankungen zur Folge hat, also Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall. „Vergleicht man die schwerwiegenden Folgen, geht das Risiko von E-Zigaretten gegen Null.“
Im Gegensatz zu den besorgten Gegnern der E-Zigarette, lässt sich nach Ansicht des Pharmakologen weder ein so genannter „Gateway-Effekt“ erkennen, also dass die E-Zigarette eine Einstiegs-Suchtmittel ist, noch dass die „Zunahme des Gebrauchs von E-Zigaretten die Prävalenz des Rauchens von Minderjährigen“ bedinge – diese vermeintlichen Kritikpunkte seien inzwischen allesamt durch seriöse Studien widerlegt.
E-Zigarette stützt Endgame Strategy der WHO
Statt Verbote zu diskutieren, sollten in Deutschland „endlich die gesundheitlichen Vorteile“ der E-Zigarette herausgestellt werden. „Der Gesetzgeber sollte Maßnahmen ergreifen, um die Motivation von Rauchern zum Umstieg zu erhöhen und die Entwicklung und Verbreitung attraktiver E-Zigaretten zu fördern.“ Dazu zählen, so Mayer, sachliche Information der Bevölkerung, finanzielle Anreize (anstelle von Strafsteuern), Förderung der Entwicklung neuer Hardware mit verbesserter Funktion und Produktsicherheit sowie Aufrechterhaltung einer breiten Vielfalt an Geräten und Liquids entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Konsumenten. „Bei effizienter Umsetzung dieser Maßnahmen könnte die Bundesregierung einen wesentlichen Beitrag zur ‚Endgame Strategy‘ der WHO leisten, wonach die Prävalenz des Rauchens bis zum Jahr 2040 weltweit auf unter fünf Prozent gesenkt werden soll.“
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hatte im August 2015 übrigens festgestellt, dass Tabak- und E-Zigaretten nicht gleich sind und deswegen der juristische Grundsatz „Gleiches darf nicht ungleich, Ungleiches nicht gleich behandelt werden“ greife. Das Gericht berief sich unter anderem auch auf Professor Dr. Bernhard-Michael Mayer, der die Argumentation der besorgten E-Zigaretten-Gegner eindrucksvoll widerlegen konnte. Die Branche ist daher sehr gespannt auf den Auftritt des Pharmakologen im Deutschen Bundestag.