Was-ist-eine-E-Zigarette

Was ist eine E-Zigarette?

Eine elektronische Zigarette (E-Zigarette) ist keine Zigarette und hat mit der klassischen Tabak-Zigarette nahezu überhaupt nichts gemeinsam.

Eine E-Zigarette erzeugt keinen Rauch, sondern einen nikotinhaltigen oder nikotinfreien aromatisierten Dampf. Hierzu wird eine Flüssigkeit (genannt: Liquid) durch einen sogenannten Verdampfer (englisch: Atomizer) erhitzt. Der Verdampfer wird durch einen Akku bzw. eine Batterie aktiviert. Es findet keine Verbrennung statt – der Dampf entsteht bei deutlich geringeren Temperaturen im Vergleich zur Tabakverbrennung. Daher gibt es bei E-Zigaretten auch keine giftigen Verbrennungsstoffe. Diese Verbrennungsstoffe sind verantwortlich für die hochgradig schädigende Wirkung von Tabakrauch – und nicht wie oft angenommen das Nikotin.

Im örtlichen Fachhandel werden Kunden durch speziell geschultes Personal sowie auf speziell eingerichteten Internetseiten und Foren ausführlich zur Nutzung von elektronischen Zigaretten beraten. Im Fachhandel erfolgt in der Regel zunächst eine Analyse des jeweiligen Rauchverhaltens sowie eine Aufklärung über Nutzen und Risiken von E-Zigaretten. Anschließend können Interessenten verschiedene elektronische Zigaretten unter Aufsicht des Fachpersonals testen und entscheiden sich dann für ein Modell.

Elektronische Zigaretten gibt es in verschiedenen Ausführungen, doch das Verdampfungs-Prinzip funktioniert bei jeder elektronischen Zigarette nahezu gleich. Ein Liquid, welches sich einer Kartusche bzw. in einem Tank befindet, wird durch eine Heizwendel erhitzt und verdampft. Dieses Aerosol inhaliert der Nutzer.

Insbesondere E-Zigaretten der neuen Generation, also nachfüllbare und wiederaufladbare E-Zigaretten, sorgen für Nachhaltigkeit. Tabak-Konzerne setzen indes vermehrt auf sogenannte Podsysteme, also auf vorbefüllte und einmalig verwendbare Liquid-Kartuschen. Dadurch fällt deutlich mehr Abfall an als bei wiederbefüllbaren Systemen.

Der Dampf aus der E-Zigarette, das Aerosol, besteht aus Propylenglykol, Glycerin, Wasser, Aromen, z.T. Nikotin. Für alle Bestandteile existieren seit längerem Langzeitstudien, die die Unbedenklichkeit einer Inhalation nachweisen. Verdampftes Propylenglykol und Glycerin sind seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts als „Disco-Nebel“ bekannt und entsprechend hinreichend untersucht. Die Aromen werden nach Lebensmittelrecht überprüft und sind zur Inhalation zugelassen.

Redliche Hersteller verwenden zudem Inhaltsstoffe in „Pharma-Qualität“. Dies bedeutet, dass ausschließlich Inhaltsstoffe höchster Reinheit verwendet werden. Produktsicherheit ist hierbei bereits durch die Lebensmittelüberwachung gewährleistet.

Elektronische Zigaretten werden durch neue Innovationen ständig verbessert und durchliefen in den letzten Jahren mehrere Produktzyklen. Insbesondere eine Überhitzung der Verdampfer wird durch neue Technologien (Temperature-Control, deutsch: Temperatur-Kontrolle) in Geräten der neuesten Generation bereits wirksam ausgeschlossen. Die per Gesetz in Deutschland festgelegte Regelung, dass E-Zigaretten erst sechs Monate nach der Registrierung verkauft werden dürfen, ist daher kontraproduktiv und in höchstem Maße innovationsschädlich. Hierdurch wird eine kontinuierliche Produktverbesserung der E-Zigarette erschwert und dem Handel in Deutschland entstehen Nachteile im Vergleich zu anderen Staaten der EU, in denen die Einführung neuer Produkte deutlich weniger streng geregelt ist (z.B. Großbritannien).