UPDATE 2.0: E-ZIGARETTEN-BRANCHE & CORONAVIRUS (COVID-19)

Die von der Bundesregierung angekündigten und den Einzelhandel betreffenden Einschränkungen wurden bereits von vielen Ländern in Form von Allgemeinverfügungen umgesetzt.

Unsere gestern veröffentlichte Stellungnahme haben wir aktualisiert (Version 2.0).:

Stellungnahme des Bündnis für tabakfreien Genuss e.V. zur Aufrechterhaltung der Bedarfsdeckung mit nikotinhaltigen Flüssigkeiten und elektronischen Zigaretten während einschränkender staatlicher Maßnahmen aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie in Deutschland

Da uns die genauen Wortlaute vieler Verfügungen nun bekannt sind, haben wir die Begründung noch einmal konkretisiert. Zugeschnitten auf den in den Verfügungen genannten Bezug zu “Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs” sehen wir Chancen, den Ordnungsbehörden gegenüber darzulegen, dass E-Zigaretten-Fachgeschäfte unter die Ausnahme fallen. Es ist nachvollziehbar, dass unsere besonderen spezifischen Fachhandelsgeschäfte nicht in den allgemein beschriebenen Ausnahmen gesondert aufgeführt sind.

WICHTIG FÜR HÄNDLER:

  1. Bitte entscheidet für Euch selbst, ob ihr Euren Shop weiterhin eröffnen möchtet, oder nicht. Wir können Euch leider die Entscheidung nicht abnehmen, sondern geben Euch lediglich eine Argumentationshilfe, falls ihr weiterhin eröffnen möchtet. Außerdem könnte es Sinn machen, die zuständige Behörde vorab zu kontaktieren und ggf. eine Ausnahmeregelung zu beantragen.
  2. Selbstverständlich gilt es, alle behördlich empfohlenen Sicherheit- und Hygienemaßnahmen einzuhalten: Menschenansammlungen vor oder in Läden müssen vermieden werden. Haltet Abstand zu Euren Kunden und lasst diese nur einzeln in Euer Fachgeschäft. Unterweist Eure Mitarbeiter in die allgemeinen Hygienemaßnahmen (Link: https://bit.ly/33ptf5D).
  3. Sollte die Behörde – trotz des Schreibens – zur Schließung des Shops auffordern, so sollte man sich dem auf keinen Fall widersetzen.