Corona-Schutzschild für Unternehmen – was nun?

Die Bundesregierung hat ein weitreichendes Maßnahmenpaket beschlossen, um Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen zu unterstützen. 

Was bedeutet dies nun im Einzelnen für die Branche und wie kommen Unternehmer jetzt möglichst schnell an die finanziellen Mittel? Welche sonstigen Möglichkeiten zur Absicherung gibt es?

Hier sind Informationen und Tipps. 

Soforthilfe für Kleinunternehmen

Der Bund stellt 50 Milliarden Euro bereit, um unbürokratische Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler zu gewähren. Damit werden einmalig für drei Monate Zuschüsse zu Betriebskosten bewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Soforthilfe ergänzt die Programme der Länder. Die Anträge sollen deswegen aus einer Hand in den Bundesländern bearbeitet werden. 

Die Soforthilfe sieht folgende Zuschüsse vor:

  • Selbständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten bis zu 9.000 Euro
  • Selbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 Euro.
  • Selbständige erhalten leichter Zugang zur Grundsicherung, damit Lebensunterhalt und Unterkunft gesichert sind. Die Vermögensprüfung wird für sechs Monate ausgesetzt, Leistungen sollen sehr schnell ausgezahlt werden.

Link: Information Bundesfinanzministerium

Ansprechpartner für dieses Programm sind die Landesregierungen des Bundeslandes des jeweiligen Wohnorts.

Link: Regelung Bundesländer

Kredite

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Unterstützung für Unternehmen, die mindestens drei Jahre am Markt sind. Bei der Beantragung der Kredite für Investitionen und Betriebs­mittel übernimmt die KfW einen Teil des Risikos der Bank (bei kleinen und mittleren Unternehmen 90 Prozent). Das erhöht die Chance, eine Kredit­zusage zu erhalten.

Zitat:  “Als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit?

Dann können Sie ab sofort bei Ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel  beantragen, sofern Sie bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren… Auch wenn Ihr Unter­nehmen weniger als 3 Jahre am Markt aktiv ist bzw. noch keine zwei Jahres­abschlüsse vorlegen kann, können kleine und mittlere Unter­nehmen einen ERP-Gründerkredit – Universell für Investitionen und Betriebs­mittel beantragen. Voraussetzung: Ihre Bank oder Sparkasse trägt das volle Risiko.

Hinweis: Eine Alternative kann der  ERP-Gründerkredit – Startgeld sein. Mit diesem Kredit erhalten Sie bis zu 30.000 Euro für Betriebs­mittel – mit bis zu 80 % Risiko­übernahme durch die KfW.”

Link: KfW – Kredite für Unternehmen

Steuerstundungen

Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen u.a. bei der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer zu verbessern. Das verschafft dem Steuerpflichtigen und Unternehmen eine Zahlungspause. Außerdem kann bis zum Ende des Jahres auch auf die Vollstreckung überfälliger Steuerschulden verzichtet werden.

“Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer stellen. Diese Anträge sind nicht deshalb abzulehnen, weil die Steuerpflichtigen die entstandenen Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachweisen können. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen.”

Link: Steuerstundungen BMF

Kurzarbeitergeld

Unternehmen können Kurzarbeitergeld nun bereits beantragen, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind. Mit dem Kurzarbeitergeld können betroffene Unternehmen Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen. Dies schließt auch Leiharbeitnehmer ein.

Details zum Kurzarbeitergeld auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit

Tipps vom Steuerberater

Unser Mitglied André Maier von Steam Monkey hat uns Ratschläge seines Steuerberaters weitergeleitet, die wir hier gerne veröffentlichen. 

Sämtliche Betriebs- und Privatausgaben sollten auf den Prüfstand gestellt werden. Der Steuerberater empfiehlt: 

  • wenn möglich, Tilgungen auszusetzen
  • Kurzarbeitergeld zu beantragen
  • sämtliche Steuerzahlungen zinslos stunden zu lassen 
  • mit dem Vermieter die Stundung oder Herabsetzung der Miete zu besprechen
  • Krankenversicherungsbeträge anpassen zu lassen
  • Altersvorsorge- und Sparbeträge aktuell auf 0,00 € zu reduzieren
  • mit dem Energieversorger aufgrund der Schließung die Herabsetzung von monatlichen Abschlägen zu vereinbaren (Gas, Strom, Wasser etc.)

Empfehlungen des Steuerberaters Hofmeier & Janowski zu Tilgungsaussetzungen und Kontokorrentlinien: 

Tilgungsaussetzungen 

  • Die ersten Tage der Corona-Krise haben gezeigt, dass die Hausbanken gewillt sind, schnellstmöglich zu helfen. Die Tilgungsaussetzung ist daher das erste Mittel der Stunde. Sie ersparen sich die Tilgung und bezahlen nur den Zins.
  • Für viele Unternehmen, aber auch Privatpersonen stellt diese Maßnahme eine, wenn nicht die finanzielle Erleichterung dar. Sämtliche Anfragen nach Tilgungsaussetzungen sind unserer Erkenntnis nach schnell und unbürokratisch bei allen Unternehmen bewilligt worden, die im Jahr 2019 und davor solide und ordentlich gewirtschaftet haben. Hierzu war lediglich die Kontaktaufnahme mit der Hausbank notwendig. 
  • Sollten Sie hier noch nicht tätig geworden sein, so gehen Sie bitte umgehend auf Ihren Bankberater zu.
  • Schreiben Sie ihm am besten eine E-Mail, die Bank wird sich bei Ihnen melden. 

Erhöhung der Kontokorrentlinie 

  • Die Erhöhung der Kontokorrentlinie stellt im Moment zwar kurzfristig für den Kopf eine Entlastung dar, da durch eine Erhöhung der Kontokorrentlinie eine mögliche Ausweitung der Liquidität geschaffen wird und somit die Sicherheit gewahrt ist. 
  • Diese Ausweitung ist allerdings bereits mit erheblichem Aufwand für die Bank verbunden, und die Inanspruchnahme der Kontokorrentlinie verursacht teure Zinskosten. 
  • Sprechen Sie hier bitte kurzfristig mit Ihrer Bank, je nach der aktuellen Lage.
  • Je dringender und schneller Sie Kapital benötigen, desto wichtiger wäre die Ausweitung der Kontokorrentlinie und desto schneller müssen Sie hier aktiv werden. 
  • Möglicherweise reicht aber bereits die mündliche Zusage der Bank, dass es im Falle einer tatsächlichen Notwendigkeit in den nächsten Wochen/Monaten möglich wäre, die Kontolinie um soundsoviel Euro schnell und unbürokratisch zu erhöhen, um beruhigter in die nächsten Wochen gehen zu können, da Sie die Bank als Partner im Rücken hinter sich wissen. 
  • Beantragen können Sie die Erhöhung dann auch später, wenn es absehbar notwendig werden könnte. 
  • Sollten Sie aber noch für eine überschaubare Zeit mit Ihrer aktuellen Kontokorrentlinie auskommen, sollten Sie sich eher nach einer der aktuell angebotenen Hilfsprogramme der L-Bank, KfW-Bank oder der Sonderhilfe der Landesregierung umschauen, da diese günstiger und auf eine längere Laufzeit die aktuelle Situation abmildern.”
2020-03-27T12:48:57+01:0027.03.2020|