Jugendschutz ist uns wichtig
In Deutschland gilt seit dem 1. April 2016 ein neues Jugendschutzgesetz, das den Verkauf von elektronischen Zigaretten an Minderjährige verbietet. Und das ist auch gut so!
Alle Mitglieder des Bündnisses für Tabakfreien Genuss e.V. (BfTG e.V.) setzen sich seit mehreren Jahren aktiv für einen wirksamen Jugendschutz ein.
Dazu gehört insbesondere, dass es nur für Erwachsene möglich sein darf, E-Zigaretten zu erwerben und legal zu konsumieren.
Harm Reduction als Alternative – für Erwachsene
Unsere eindeutige Zielsetzung ist es, für erwachsene Raucher eine sinnvolle Alternative zum Konsum stark gesundheitsgefährdender Tabak-Zigaretten zu bieten.
Der Dampf einer E-Zigarette wirkt sich deutlich weniger gesundheitsschädlich auf den menschlichen Körper aus als der Rauch einer herkömmlichen Tabak-Zigarette. Dies ist wissenschaftlich in zahlreichen Studien belegt.
Umsteigern bietet die E-Zigarette eine Möglichkeit, gesundheitliche Risiken signifikant zu minimieren. An den Folgen des Tabakkonsums sterben in Deutschland jedes Jahr 120.000 Menschen. Mit der Verwendung der E-Zigarette lässt sich diese Zahl deutlich reduzieren.
Die Mitglieder des BfTG e.V. sind keinesfalls daran interessiert, Jugendlichen einen Anreiz zum Dampfen zu bieten. Kinder und Jugendliche sollten weder rauchen noch dampfen.
In den Händen von Kindern und Jugendlichen nichts zu suchen
Für die Mitglieder des BfTG steht fest: E-Zigaretten haben in den Händen von Kindern und Jugendlichen nichts zu suchen.
Wir schaffen bewusst keinerlei Anreize, die Minderjährige zum Kauf einer E-Zigarette verleiten und vertreiben E-Zigaretten als Fachhändler ausschließlich an Erwachsene.
Alle Mitglieder des BfTG haben sich verpflichtet, keine Werbung zu betreiben, die in Ausgestaltung und Platzierung an Personen unter 18 Jahren gerichtet ist.
Das Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V. ist selbstlos tätig, verfolgt als Verein also keine wirtschaftlichen, sondern ausschließlich gemeinnützige Zwecke.
Dabei setzen wir uns für den Jugendschutz genauso ein wie für den Verbraucherschutz.
Zudem tragen wir zu einer objektiven öffentlichen Aufklärung und Risikobewertung von E-Zigaretten und Verdampfer-Flüssigkeiten (Liquids) bei. Jugend- und Verbraucherschutz sind feste und wichtige Bestandteile unserer Satzung.