E-Zigarettenhersteller und -händler begrüßen Neuregelungen bei Zusatzstoffen im Rahmen der Tabakererzeugnisverordnung. Sie kritisieren jedoch eine sachlich unbegründete Überregulierung – so etwa beim geplanten Verbot von Menthol als Zusatzstoff.
München, 22.11.2016
Mit dem Ende der Stillhaltefrist am 21.11.2016 kann das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit der Implementierung der 2. Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung beginnen.Dieseumfasstauchdas Verbot von Menthol und weiteren Zusatzstoffen für die Aromaflüssigkeiten von E-Zigaretten, die sogenannten Liquids.
Während die Branche notwendige Klarstellungen, zum Beispiel zur Kennzeichnungen des Nikotingehalts oder der Gebrauchsinformationen, positiv bewertet, wird ein Verbot von Zusätzen wie Menthol kritisiert.
Zum einen geht für Raucher und Dampfer ein wichtiger Anreiz verloren, die E-Zigarette zu nutzen: Für Raucher ist der Menthol-Geschmack sowie die dadurch ermöglichte Vielfalt eine Motivation für den Wechsel zur weniger schädlichen Alternative. Dampfer, die den Umstieg bereits geschafft haben, jedoch vom Verbot betroffene Liquids konsumieren, verlieren ihre bevorzugte Liquid-Sorte. So besteht die Gefahr, dass weniger Menschen auf die E-Zigarette umsteigen oder Dampfer wieder zur Tabak-Zigarette greifen. Außerdem werden deutsche Händler immens benachteiligt, da Liquids mit Menthol in Ländern wie Frankreich, Italien oder Großbritannien weiterhin erlaubt und erhältlich sind.
Zum anderen ist ein Verbot wissenschaftlich nicht begründet, da Menthol in E-Zigaretten keine gesundheitlich bedenkliche Wirkung hat. Ein aktuelles Gutachten des Toxikologen Prof. Dr. Mayer weist nach, dass die befürchtete maskierende oder die Inhalation erleichternde Wirkung beim Konsum von mentholhaltigen Liquids aufgrund des begrenzten Nikotingehalts nicht vorliegt und nicht vorliegen kann.
Hierzu sagt Dustin Dahlmann, Vorsitzender des Branchenverbandes BfTG: ”Ein mögliches Menthol-Verbot geht nicht nur sachlich und wissenschaftlich ins Leere. Es gräbt auch der noch jungen E-Zigarettenbranche in Deutschland das Wasser ab. So wird das gesundheitspolitische Potential, dass die E-Zigarette in puncto Tabak-Stopp hat, per Überregulierung verschenkt.“
Weiterführende Informationen:
Stellungnahme Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung (2. ÄndV): http://www.tabakfreiergenuss.org/wp-content/uploads/2016/11/StellgAenderungsV..pdf
Gutachten Prof. Dr. Bernhard-Michael Mayer:
http://www.tabakfreiergenuss.org/wp-content/uploads/2016/11/22112016GutachteneBfTGMayer.pdf
Einschätzung der britischen Gesundheitsbehörde Public Health England zur E-Zigaretten und ihrem Nutzen für die öffentliche Gesundheit:
Informationen zum gesetzlichen Notifizierungsverfahren:
Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V. (BfTG)
Das BfTG ist ein Zusammenschluss von Unternehmen aus der E-Zigaretten-Branche. Seine Mitglieder repräsentieren die gesamte Wertschöpfungskette – von der Produktion der einzelnen Bestandteile und der Flüssigkeiten (Liquids) bis zum Groß- und Einzelhandel in Deutschland. Die Mitglieder des BfTG gehören nicht dem traditionellen Tabaksektor an. Das BfTG ist offen für Mitglieder aus allen Bereichen der Industrie inklusive der Wissenschaft und Forschung. Es setzt sich für eine angemessene Regulierung der E-Zigaretten ein, die Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit gewährleistet.
Kontakt:
Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V.
Vorsitzender: Dustin Dahlmann
Pressekontakt: Sonya Herrmann
Telefon: 040-22 81 30 75
E-Mail: presse@bftg.org
Web: www.tabakfreiergenuss.org
OTS BfTG newsroom: http://www.presseportal.de/pm/118679/3331202